Der Kommunale Datentrichter
für Kommunen
Der kommunale Datentrichter für die Kommunen in Deutschland zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung.
Warum brauchen Kommunen den kommunalen Datentrichter?
Die kommunale Wärmeplanung erfordert umfangreiche Daten aus vielen unterschiedlichen Quellen – von Netzbetreibern über Behörden bis hin zu Unternehmen.
Der kommunale Datentrichter unterstützt Kommunen dabei, diese Daten:
- strukturiert
- rechtssicher
- effizient
- nachvollziehbar
zu erheben und zusammenzuführen – ohne eigene komplexe IT-Lösungen aufbauen zu müssen.
Ihre Vorteile
- Zentrale Koordination statt Einzelabfragen
- Einheitliche Datenformate
- Rechtliche Absicherung
- Transparenter Prozess
- Weniger Aufwand für Verwaltung und Datenhaltende
Was bietet der kommunale Datentrichter Ihrer Kommune?
Geodatenmodell & digitaler Energiezwilling
Alle bereitgestellten Daten werden georeferenziert in einem öffentlichen Geodatenmodell dargestellt. Die Kommune erhält einen digitalen Energiezwilling ihres Versorgungsgebiets.
Zentrale Datenanforderung
Eine Plattform für alle relevanten Daten zur Wärmeplanung.
Rechtssichere Datenerhebung
Alle Abfragen basieren auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den jeweiligen Landesregelungen.
Anbindung der Datenhaltenden
Gezielte Einbindung von Stadtwerken, Netzbetreibern, Behörden und Unternehmen.
Standardisierte Datenformate
Direkt nutzbar für Planungsbüros und Modellierungstools.
Transparente Prozesssteuerung
Sie sehen jederzeit, welche Daten angefordert, geliefert oder noch offen sind.
Für wen ist der kommunale Datentrichter gedacht?
Der kommunale Datentrichter richtet sich an:
- Städte und Gemeinden
- Landkreise
- Zweckverbände
- Regionale Planungsstellen
So funktioniert der kommunale Datentrichter
Beauftragung
Die Kommune beauftragt die Nutzung des kommunalen Datentrichters.
Datenhaltende identifizieren
Die Plattform zeigt die relevanten lokalen Datenhaltenden an und ermöglicht Ergänzungen.
Datenanforderung starten
Die Kommune startet die strukturierte Datenanforderung.
Datenlieferung
Datenhaltende liefern ihre Daten über standardisierte Formulare oder Uploads.
Datenverarbeitung
Die Plattform prüft, strukturiert und aggregiert die Daten.
Ergebnis
Die Kommune erhält eine konsistente Datengrundlage für ihre Wärmeplanung.
Sonderfälle & Transparenz
Wenn Datenhaltende den Datentrichter nicht nutzen möchten
Nach dem Wärmeplanungsgesetz sind bestimmte Stellen verpflichtet, Daten für die kommunale Wärmeplanung bereitzustellen.
Falls ein Datenhaltender die Nutzung des Datentrichters ablehnt, gibt es zwei Möglichkeiten:
Variante A
Direkte Übermittlung an die KommuneDer Datenhaltende kann die Daten selbst direkt an die Kommune übermitteln.
Der Datentrichter übernimmt dabei die Mittlerrolle:
- Dokumentation der Entscheidung
- Information der Kommune
- Nachverfolgung des Eingangs der Daten
- Bestätigung durch die Kommune
Variante B
Strukturierte Nichtbereitstellung (Transparenzfall)Wenn ein Datenhaltender keine Daten bereitstellt:
- wird dies im Datentrichter dokumentiert
- inklusive Begründung (z. B. keine Daten vorhanden, rechtliche Hinderungsgründe)
- für die Kommune transparent nachvollziehbar
So entsteht ein vollständig dokumentierter Prozess:
- Wer wurde angefragt
- Wer hat geliefert
- Wer hat nicht geliefert
- Warum nicht
Was ist neu am kommunalen Datentrichter?
Heute
- Viele Einzelabfragen
- Unterschiedliche Excel-Dateien
- Unsichere Rechtsgrundlage
- Hoher Koordinationsaufwand
- Medienbrüche (E-Mail, PDF, Excel)
Mit dem kommunalen Datentrichter
- Eine zentrale Plattform
- Einheitliche Datenmodelle
- Klare Rechtsgrundlagen
- Digitale Prozesse
- Automatische Strukturierung
Rechtssicherheit für Ihre Kommune
Die Datenerhebung erfolgt auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie der jeweiligen landesrechtlichen Ausführungsregelungen.
Die Plattform unterstützt Kommunen dabei:
- nur zulässige Daten abzufragen
- personenbezogene Daten korrekt zu aggregieren
- Zweckbindung einzuhalten
- Dokumentation für Aufsichtsbehörden zu führen
Wie wird der kommunale Datentrichter finanziert?
Die Finanzierung des kommunalen Datentrichters erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich.
Modell A
Zentrale Finanzierung durch Land oder BundIn einigen Bundesländern wird die Nutzung des kommunalen Datentrichters durch das jeweilige Land oder durch Bundesmittel finanziert.
Modell B
Finanzierung durch die KommuneIn Bundesländern ohne zentrale Finanzierung kann die Nutzung durch die jeweilige Kommune getragen werden.
- Einzelabfragen bei Datenhaltenden
- eigene IT-Lösungen
- manuelle Datenaufbereitung
- externe Sonderentwicklungen
Der kommunale Datentrichter ersetzt:
- individuelle Abfragesysteme
- eigene Uploadportale
- heterogene Excel-Sammlungen
- aufwändige Dokumentation
und stellt eine dauerhaft nutzbare Infrastruktur bereit.
Transparenz zur Finanzierung
Die Kommune sieht vor der Nutzung:
- ob ihr Bundesland die Finanzierung übernimmt
- oder ob eine kommunale Beteiligung erforderlich ist
- welche Leistungen enthalten sind