Der Kommunale Datentrichter

für Kommunen

Der kommunale Datentrichter für die Kommunen in Deutschland zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung.

Rechtssicher Datenschutzkonform Strukturiert
Datenhaltende Was bringt das den Kommunen? Entlastung bei der Datenbeschaffung Rechtssichere Datengrundlage Vergleichbare Ergebnisse Fortschreibbare Wärmeplanung Kommune Kommune beauftragt die Datenerhebung Die Kommune stimmt der Nutzung des kommunalen Datentrichters zu und beauftragt die Durchführung der Datenanforderung . Auswahl der relevanten Datenhaltenden Der kommunale Datentrichter schlägt der Kommune die bekannten lokalen Datenhaltenden vor (z. B. Stadtwerke, Behörden, Unternehmen) und ermöglicht Ergänzungen. Strukturierte Datenanforderung Die ausgewählten Datenhaltenden erhalten eine standardisierte, rollenbezogene Anfrage zur Bereitstellung ihrer Daten. Datenbereitstellung & Upload Die Daten werden über gesicherte Formulare oder Uploads bereitgestellt in vorgegebenen Formaten und mit klaren Hinweisen zur rechtlichen Grundlage. Prüfung, Aggregation & Strukturierung Der kommunale Datentrichter prüft die Daten auf Vollständigkeit, aggregiert sie, wo erforderlich, und überführt sie in ein einheitliches Datenmodell. Nutzung für die Wärmeplanung Die aufbereiteten Daten stehen der Kommune und beauftragten Planern für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Keine Einzelabfragen mehr. Keine externen Aggregationskosten. Kein Kontrollverlust über sensible Daten. Was bringt das den Stadtwerken? einmalige, strukturierte Datenbereitstellung automatische Geolokalisierung Bereinigung von Daten (z. B. Adressfehler) rechtssichere Aggregation nach WPG automatisch und kostenfrei.

Warum brauchen Kommunen den kommunalen Datentrichter?

Die kommunale Wärmeplanung erfordert umfangreiche Daten aus vielen unterschiedlichen Quellen – von Netzbetreibern über Behörden bis hin zu Unternehmen.

Der kommunale Datentrichter unterstützt Kommunen dabei, diese Daten:

  • strukturiert
  • rechtssicher
  • effizient
  • nachvollziehbar

zu erheben und zusammenzuführen – ohne eigene komplexe IT-Lösungen aufbauen zu müssen.


Ihre Vorteile
  • Zentrale Koordination statt Einzelabfragen
  • Einheitliche Datenformate
  • Rechtliche Absicherung
  • Transparenter Prozess
  • Weniger Aufwand für Verwaltung und Datenhaltende

Was bietet der kommunale Datentrichter Ihrer Kommune?

Geodatenmodell & digitaler Energiezwilling

Alle bereitgestellten Daten werden georeferenziert in einem öffentlichen Geodatenmodell dargestellt. Die Kommune erhält einen digitalen Energiezwilling ihres Versorgungsgebiets.

Zentrale Datenanforderung

Eine Plattform für alle relevanten Daten zur Wärmeplanung.

Rechtssichere Datenerhebung

Alle Abfragen basieren auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den jeweiligen Landesregelungen.

Anbindung der Datenhaltenden

Gezielte Einbindung von Stadtwerken, Netzbetreibern, Behörden und Unternehmen.

Standardisierte Datenformate

Direkt nutzbar für Planungsbüros und Modellierungstools.

Transparente Prozesssteuerung

Sie sehen jederzeit, welche Daten angefordert, geliefert oder noch offen sind.

Für wen ist der kommunale Datentrichter gedacht?

Der kommunale Datentrichter richtet sich an:

  • Städte und Gemeinden
  • Landkreise
  • Zweckverbände
  • Regionale Planungsstellen
Unabhängig davon, ob die Wärmeplanung intern durchgeführt oder an Dritte vergeben wird.

So funktioniert der kommunale Datentrichter

1
Beauftragung

Die Kommune beauftragt die Nutzung des kommunalen Datentrichters.

2
Datenhaltende identifizieren

Die Plattform zeigt die relevanten lokalen Datenhaltenden an und ermöglicht Ergänzungen.

3
Datenanforderung starten

Die Kommune startet die strukturierte Datenanforderung.

4
Datenlieferung

Datenhaltende liefern ihre Daten über standardisierte Formulare oder Uploads.

5
Datenverarbeitung

Die Plattform prüft, strukturiert und aggregiert die Daten.

6
Ergebnis

Die Kommune erhält eine konsistente Datengrundlage für ihre Wärmeplanung.

Sonderfälle & Transparenz

Wenn Datenhaltende den Datentrichter nicht nutzen möchten

Wichtig: Die Nutzung der Plattform ist freiwillig. Die Bereitstellung der gesetzlich geforderten Daten ist es nicht.

Nach dem Wärmeplanungsgesetz sind bestimmte Stellen verpflichtet, Daten für die kommunale Wärmeplanung bereitzustellen.

Falls ein Datenhaltender die Nutzung des Datentrichters ablehnt, gibt es zwei Möglichkeiten:

Variante A
Direkte Übermittlung an die Kommune

Der Datenhaltende kann die Daten selbst direkt an die Kommune übermitteln.

Der Datentrichter übernimmt dabei die Mittlerrolle:

  • Dokumentation der Entscheidung
  • Information der Kommune
  • Nachverfolgung des Eingangs der Daten
  • Bestätigung durch die Kommune
Variante B
Strukturierte Nichtbereitstellung (Transparenzfall)

Wenn ein Datenhaltender keine Daten bereitstellt:

  • wird dies im Datentrichter dokumentiert
  • inklusive Begründung (z. B. keine Daten vorhanden, rechtliche Hinderungsgründe)
  • für die Kommune transparent nachvollziehbar
So entsteht ein vollständig dokumentierter Prozess:
  • Wer wurde angefragt
  • Wer hat geliefert
  • Wer hat nicht geliefert
  • Warum nicht

Was ist neu am kommunalen Datentrichter?

Heute

  • Viele Einzelabfragen
  • Unterschiedliche Excel-Dateien
  • Unsichere Rechtsgrundlage
  • Hoher Koordinationsaufwand
  • Medienbrüche (E-Mail, PDF, Excel)

Mit dem kommunalen Datentrichter

  • Eine zentrale Plattform
  • Einheitliche Datenmodelle
  • Klare Rechtsgrundlagen
  • Digitale Prozesse
  • Automatische Strukturierung

Rechtssicherheit für Ihre Kommune

Die Datenerhebung erfolgt auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie der jeweiligen landesrechtlichen Ausführungsregelungen.

Die Plattform unterstützt Kommunen dabei:

  • nur zulässige Daten abzufragen
  • personenbezogene Daten korrekt zu aggregieren
  • Zweckbindung einzuhalten
  • Dokumentation für Aufsichtsbehörden zu führen
Diese Versprechen sind in einem extra für den kommunalen Datentrichter angefertigten Rechtsgutachten festgeschrieben.

Wie wird der kommunale Datentrichter finanziert?

Die Finanzierung des kommunalen Datentrichters erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich.

Modell A

Zentrale Finanzierung durch Land oder Bund

In einigen Bundesländern wird die Nutzung des kommunalen Datentrichters durch das jeweilige Land oder durch Bundesmittel finanziert.

Für Kommunen in diesen Bundesländern ist die Nutzung kostenfrei.

Modell B

Finanzierung durch die Kommune

In Bundesländern ohne zentrale Finanzierung kann die Nutzung durch die jeweilige Kommune getragen werden.

Die Kosten liegen deutlich unter dem Aufwand für:
  • Einzelabfragen bei Datenhaltenden
  • eigene IT-Lösungen
  • manuelle Datenaufbereitung
  • externe Sonderentwicklungen
Der kommunale Datentrichter ersetzt:
  • individuelle Abfragesysteme
  • eigene Uploadportale
  • heterogene Excel-Sammlungen
  • aufwändige Dokumentation

und stellt eine dauerhaft nutzbare Infrastruktur bereit.

Transparenz zur Finanzierung

Die Kommune sieht vor der Nutzung:

  • ob ihr Bundesland die Finanzierung übernimmt
  • oder ob eine kommunale Beteiligung erforderlich ist
  • welche Leistungen enthalten sind