Der Kommunale Datentrichter

für Datenhaltende

Strukturierte, rechtssichere Bereitstellung von Daten für die kommunale Wärmeplanung.

Rechtssicher Datenschutzkonform Strukturiert
Datenhaltende Was bringt das den Kommunen? Entlastung bei der Datenbeschaffung Rechtssichere Datengrundlage Vergleichbare Ergebnisse Fortschreibbare Wärmeplanung Kommune Kommune beauftragt die Datenerhebung Die Kommune stimmt der Nutzung des kommunalen Datentrichters zu und beauftragt die Durchführung der Datenanforderung . Auswahl der relevanten Datenhaltenden Der kommunale Datentrichter schlägt der Kommune die bekannten lokalen Datenhaltenden vor (z. B. Stadtwerke, Behörden, Unternehmen) und ermöglicht Ergänzungen. Strukturierte Datenanforderung Die ausgewählten Datenhaltenden erhalten eine standardisierte, rollenbezogene Anfrage zur Bereitstellung ihrer Daten. Datenbereitstellung & Upload Die Daten werden über gesicherte Formulare oder Uploads bereitgestellt in vorgegebenen Formaten und mit klaren Hinweisen zur rechtlichen Grundlage. Prüfung, Aggregation & Strukturierung Der kommunale Datentrichter prüft die Daten auf Vollständigkeit, aggregiert sie, wo erforderlich, und überführt sie in ein einheitliches Datenmodell. Nutzung für die Wärmeplanung Die aufbereiteten Daten stehen der Kommune und beauftragten Planern für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Keine Einzelabfragen mehr. Keine externen Aggregationskosten. Kein Kontrollverlust über sensible Daten. Was bringt das den Stadtwerken? einmalige, strukturierte Datenbereitstellung automatische Geolokalisierung Bereinigung von Daten (z. B. Adressfehler) rechtssichere Aggregation nach WPG automatisch und kostenfrei.
Ihre Rolle

Warum sind Ihre Daten relevant für die kommunale Wärmeplanung?

Schornsteinfegerämter verfügen über zentrale Informationen zu:
  • Art der Heizungsanlagen
  • Energieträgern (Gas, Öl, Biomasse etc.)
  • Baujahren der Anlagen
  • Austausch- und Stilllegungspotenzialen
Diese Daten sind eine wesentliche Grundlage, um:
  • den heutigen Wärmebedarf realistisch abzubilden
  • fossile Abhängigkeiten zu erkennen
  • Umstellungsoptionen zu bewerten
  • kommunale Wärmenetze sinnvoll zu planen
Ihre Vorteile

Was bedeutet der Datentrichter konkret für Ihr Amt?

Zentrale Datenbereitstellung

Sie liefern Ihre Daten einmal strukturiert – nicht mehrfach an verschiedene Stellen.

Rechtssichere Abfrage

Alle Datenanforderungen basieren auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den Landesregelungen.

Vorgefertigte Datenmodelle

Sie müssen keine eigenen Tabellen entwerfen – die Plattform gibt zulässige Felder vor.

Transparenter Prozess

Sie sehen, welche Kommune welche Daten abfragt und wofür.

Datenschutz & Aggregation

Personenbezug wird technisch vermieden oder automatisch aggregiert.

Datenumfang

Welche Daten werden bei Ihnen abgefragt?

Typische Datenpunkte
  • Art der Feuerungsanlage
  • Energieträger (Gas, Öl, Biomasse, Wärmepumpe)
  • Baujahr der Anlage
  • Leistungsklasse
  • Stillgelegt / aktiv
  • ggf. Emissionsklassen
Keine Abfrage von
  • Namen von Eigentümern
  • individuellen Verbrauchsdaten
  • sensiblen personenbezogenen Informationen
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vermieden oder aggregiert übermittelt.
Ablauf

So funktioniert die Datenbereitstellung

1
Anfrage durch Kommune

Die Kommune startet über den Datentrichter eine Anfrage an das zuständige Schornsteinfegeramt.

2
Strukturierte Anfrage erhalten

Sie erhalten eine strukturierte Anfrage mit klar benannten Datenfeldern.

3
Daten hochladen

Sie laden Ihre Daten über ein Formular oder per Datei-Upload hoch.

4
Automatische Prüfung

Die Plattform prüft Format und Plausibilität.

5
Aggregation & Übergabe

Die Daten werden aggregiert und an die Kommune übergeben.

Bestätigung erhalten

Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung.

Sonderfälle

Umgang mit Sonderfällen

Variante A: Direkte Übermittlung

Sie können Ihre Daten auch direkt an die Kommune übermitteln. Der Datentrichter dokumentiert dabei:

  • Ihre Entscheidung
  • den Eingang der Daten
  • die Bestätigung durch die Kommune
Variante B: Strukturierte Nichtbereitstellung

Wenn keine Daten vorliegen oder rechtliche Gründe entgegenstehen:

  • wird dies dokumentiert
  • inklusive Begründung
  • für die Kommune transparent nachvollziehbar
So entsteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Rechtsgrundlage

Rechtssicherheit für Schornsteinfegerämter

Die Datenbereitstellung erfolgt auf Grundlage:
  • des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)
  • der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen
  • der Datenschutzgesetze (DSGVO, Landesdatenschutz)
Der kommunale Datentrichter stellt sicher, dass:
  • nur zulässige Datenfelder abgefragt werden
  • personenbezogene Daten vermieden oder aggregiert werden
  • Zweckbindung eingehalten wird
  • der gesamte Prozess dokumentiert ist
Ihr Vorteil

Warum der Datentrichter auch für Sie sinnvoll ist

Weniger Einzelanfragen
Einheitliches Datenformat
Klare Rechtsgrundlage
Geringerer Abstimmungsaufwand
Transparente Dokumentation
Entlastung des Tagesgeschäfts
Ihre Rolle

Warum werden Unternehmen in der Wärmeplanung einbezogen?

Industrie- und Gewerbebetriebe sind:
  • große Wärmeverbraucher
  • potenzielle Abwärmequellen
  • wichtige Ankerpunkte für Wärmenetze
  • relevante Akteure für die Dekarbonisierung
Für die kommunale Wärmeplanung ist es notwendig zu wissen:
  • wo hohe Wärmebedarfe liegen
  • wo Abwärme verfügbar sein könnte
  • welche Standorte langfristig planbar sind
Ihre Vorteile

Was bietet Ihnen der kommunale Datentrichter?

Einheitliche Datenbereitstellung

Sie liefern strukturierte Daten einmal – nicht mehrfach an verschiedene Stellen.

Rechtssichere Abfrage

Alle Datenanforderungen beruhen auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landesrecht.

Schutz sensibler Informationen

Es werden keine Betriebsgeheimnisse oder Produktionsdaten abgefragt.

Vorgegebene Datenfelder

Sie sehen genau, welche Angaben zulässig sind – und welche nicht.

Transparente Verwendung

Sie wissen, wofür Ihre Daten genutzt werden: ausschließlich für die kommunale Wärmeplanung.

Datenumfang

Welche Daten werden bei Ihnen angefragt?

Beispiele für typische Angaben
  • jährlicher Wärmeverbrauch (aggregiert)
  • Temperaturniveau der Abwärme (falls vorhanden)
  • Art der Wärmeerzeugung (z. B. Gas, Dampf, Prozesswärme)
  • grobe Standortangabe (Adresse / Grundstück)
  • Branchenzuordnung
Nicht abgefragt werden
  • Produktionsmengen
  • Umsätze
  • Geschäftsgeheimnisse
  • personenbezogene Daten
  • individuelle Lastprofile einzelner Anlagen
Ablauf

So funktioniert die Datenbereitstellung

1
Anfrage durch Kommune

Die Kommune startet über den Datentrichter eine Anfrage an relevante Unternehmen.

2
Strukturierte Anfrage

Sie erhalten eine strukturierte Anfrage mit klar benannten Datenfeldern.

3
Daten eingeben

Sie geben Ihre Daten über ein Formular oder per Datei-Upload an.

4
Prüfung & Strukturierung

Die Plattform prüft und strukturiert die Angaben.

5
Aggregation & Übergabe

Die Daten werden aggregiert und an die Kommune übergeben.

Bestätigung

Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung.

Sonderfälle

Umgang mit Sonderfällen

Variante A: Direkte Übermittlung

Sie können die Daten auch direkt an die Kommune senden. Der Datentrichter dokumentiert dabei:

  • Ihre Entscheidung
  • den Eingang der Daten
  • die Bestätigung durch die Kommune
Variante B: Strukturierte Nichtbereitstellung

Wenn keine Daten bereitgestellt werden:

  • wird dies dokumentiert
  • mit Begründung
  • für die Kommune transparent nachvollziehbar
So entsteht ein rechtssicherer und nachvollziehbarer Prozess.
Rechtsgrundlage

Rechtssicherheit für Unternehmen

Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage:
  • des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)
  • der jeweiligen Landesregelungen
  • der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG)
Der kommunale Datentrichter stellt sicher, dass:
  • nur gesetzlich zulässige Daten abgefragt werden
  • personenbezogene Daten vermieden oder aggregiert werden
  • Zweckbindung eingehalten wird
  • alle Vorgänge dokumentiert sind
Ihr Nutzen

Warum sich die Teilnahme für Sie lohnt

Weniger Einzelanfragen von Kommunen
Klar definierter Datenumfang
Keine Offenlegung sensibler Betriebsdaten
Beitrag zur regionalen Wärmewende
Möglichkeit, Abwärmepotenziale sichtbar zu machen
Option auf zukünftige Kooperationen (z. B. Wärmenetze)
Ihre Rolle

Warum sind Netzbetreiber und Energieversorger zentrale Datenhaltende?

Gas-, Strom- und Wärmenetzbetreiber verfügen über entscheidende Informationen:
  • Netzinfrastruktur und Kapazitäten
  • Versorgungsgebiete und Anschlussdichten
  • Lasten und Nachfragen
  • Umstellungspotenziale (z. B. Wasserstoff, Wärmenetze, Stromnetzausbau)
Ohne diese Daten können:
  • Netze falsch dimensioniert werden
  • Transformationspfade unrealistisch geplant werden
  • Investitionen an den Bedarfen vorbeigehen
Ihre Vorteile

Was bietet Ihnen der kommunale Datentrichter?

Eine einheitliche Abfrage

Eine strukturierte Plattform ersetzt viele heterogene Kommunalanfragen.

Rechtssichere Datenanforderung

Alle Abfragen basieren auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landesrecht.

Standardisierte Datenformate

Keine individuellen Excel-Listen – sondern klare Datenmodelle.

Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Es werden keine wettbewerbssensiblen Detaildaten abgefragt.

Transparenter Prozess

Sie sehen, welche Kommune welche Daten wofür anfordert.

Datenumfang

Welche Daten werden bei Ihnen angefragt?

  • Trassenverläufe (GIS)
  • Anschlusszahlen
  • Anschlussleistungen
  • Spitzenlast
  • Gasnachfrage (aggregiert)
  • Druckstufen

  • Netzgebiet und Trassen
  • Wärmeabgabe
  • Anschlusszahlen
  • Netzleistung
  • Temperaturniveau
  • Erzeugungsstruktur (aggregiert)

  • Netzgebiet
  • Transformatorstandorte
  • Lastdichten
  • Engpassbereiche
Nicht abgefragt werden
einzelne Kundenverbräuche
individuelle Lastgänge
wettbewerbsrelevante Detaildaten
Vertragsinformationen
Ablauf

So funktioniert die Datenbereitstellung

1
Anfrage durch Kommune

Die Kommune startet eine Anfrage über den Datentrichter.

2
Strukturierte Anfrage erhalten

Sie erhalten eine strukturierte Anfrage mit klar definierten Datenfeldern.

3
Daten liefern

Sie liefern die Daten:

  • per Upload (Excel, CSV, GIS) oder
  • über Formulareingabe.
4
Verarbeitung durch die Plattform

Die Plattform:

  • prüft formale Vollständigkeit
  • strukturiert die Daten
  • aggregiert, falls erforderlich
Übergabe an Kommune

Die Kommune erhält die freigegebenen Daten.

Sonderfälle

Umgang mit Sonderfällen

Variante A: Direkte Übermittlung

Sie können Ihre Daten direkt an die Kommune liefern. Der Datentrichter übernimmt dabei:

  • Dokumentation der Entscheidung
  • Information der Kommune
  • Nachverfolgung
  • Bestätigung des Dateneingangs
Variante B: Strukturierte Nichtbereitstellung

Falls keine Daten geliefert werden:

  • wird dies dokumentiert
  • mit Begründung
  • für die Kommune transparent
So entsteht ein nachvollziehbarer und rechtssicherer Prozess.
Rechtsgrundlage

Rechtssicherheit für Netzbetreiber & EVU

Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage:
  • Wärmeplanungsgesetz (WPG)
  • Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen
  • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG)
  • Energiewirtschaftsrecht (EnWG, MsbG)
Der kommunale Datentrichter stellt sicher, dass:
  • nur gesetzlich zulässige Daten abgefragt werden
  • personenbezogene Daten aggregiert werden
  • Zweckbindung eingehalten wird
  • alle Vorgänge dokumentiert sind
Ihr Nutzen

Warum sich die Teilnahme für Sie lohnt

Weniger Einzelanfragen von Kommunen
Einheitliche Datenmodelle
Klare rechtliche Einordnung
Keine Datenwildwüchse
Beitrag zur regionalen Infrastrukturplanung
Bessere Abstimmung zwischen Netzplanung und Wärmeplanung