Der Kommunale Datentrichter
für Datenhaltende
Strukturierte, rechtssichere Bereitstellung von Daten für die kommunale Wärmeplanung.
Warum sind Ihre Daten relevant für die kommunale Wärmeplanung?
Schornsteinfegerämter verfügen über zentrale Informationen zu:
- Art der Heizungsanlagen
- Energieträgern (Gas, Öl, Biomasse etc.)
- Baujahren der Anlagen
- Austausch- und Stilllegungspotenzialen
Diese Daten sind eine wesentliche Grundlage, um:
- den heutigen Wärmebedarf realistisch abzubilden
- fossile Abhängigkeiten zu erkennen
- Umstellungsoptionen zu bewerten
- kommunale Wärmenetze sinnvoll zu planen
Was bedeutet der Datentrichter konkret für Ihr Amt?
Zentrale Datenbereitstellung
Sie liefern Ihre Daten einmal strukturiert – nicht mehrfach an verschiedene Stellen.
Rechtssichere Abfrage
Alle Datenanforderungen basieren auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den Landesregelungen.
Vorgefertigte Datenmodelle
Sie müssen keine eigenen Tabellen entwerfen – die Plattform gibt zulässige Felder vor.
Transparenter Prozess
Sie sehen, welche Kommune welche Daten abfragt und wofür.
Datenschutz & Aggregation
Personenbezug wird technisch vermieden oder automatisch aggregiert.
Welche Daten werden bei Ihnen abgefragt?
Typische Datenpunkte
- Art der Feuerungsanlage
- Energieträger (Gas, Öl, Biomasse, Wärmepumpe)
- Baujahr der Anlage
- Leistungsklasse
- Stillgelegt / aktiv
- ggf. Emissionsklassen
Keine Abfrage von
- Namen von Eigentümern
- individuellen Verbrauchsdaten
- sensiblen personenbezogenen Informationen
So funktioniert die Datenbereitstellung
Anfrage durch Kommune
Die Kommune startet über den Datentrichter eine Anfrage an das zuständige Schornsteinfegeramt.
Strukturierte Anfrage erhalten
Sie erhalten eine strukturierte Anfrage mit klar benannten Datenfeldern.
Daten hochladen
Sie laden Ihre Daten über ein Formular oder per Datei-Upload hoch.
Automatische Prüfung
Die Plattform prüft Format und Plausibilität.
Aggregation & Übergabe
Die Daten werden aggregiert und an die Kommune übergeben.
Bestätigung erhalten
Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung.
Umgang mit Sonderfällen
Die Nutzung der Plattform ist freiwillig. Die Bereitstellung der gesetzlich zulässigen Daten ist es nicht.
Variante A: Direkte Übermittlung
Sie können Ihre Daten auch direkt an die Kommune übermitteln. Der Datentrichter dokumentiert dabei:
- Ihre Entscheidung
- den Eingang der Daten
- die Bestätigung durch die Kommune
Variante B: Strukturierte Nichtbereitstellung
Wenn keine Daten vorliegen oder rechtliche Gründe entgegenstehen:
- wird dies dokumentiert
- inklusive Begründung
- für die Kommune transparent nachvollziehbar
Rechtssicherheit für Schornsteinfegerämter
Die Datenbereitstellung erfolgt auf Grundlage:
- des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)
- der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen
- der Datenschutzgesetze (DSGVO, Landesdatenschutz)
Der kommunale Datentrichter stellt sicher, dass:
- nur zulässige Datenfelder abgefragt werden
- personenbezogene Daten vermieden oder aggregiert werden
- Zweckbindung eingehalten wird
- der gesamte Prozess dokumentiert ist
Warum der Datentrichter auch für Sie sinnvoll ist
Warum werden Unternehmen in der Wärmeplanung einbezogen?
Industrie- und Gewerbebetriebe sind:
- große Wärmeverbraucher
- potenzielle Abwärmequellen
- wichtige Ankerpunkte für Wärmenetze
- relevante Akteure für die Dekarbonisierung
Für die kommunale Wärmeplanung ist es notwendig zu wissen:
- wo hohe Wärmebedarfe liegen
- wo Abwärme verfügbar sein könnte
- welche Standorte langfristig planbar sind
Was bietet Ihnen der kommunale Datentrichter?
Einheitliche Datenbereitstellung
Sie liefern strukturierte Daten einmal – nicht mehrfach an verschiedene Stellen.
Rechtssichere Abfrage
Alle Datenanforderungen beruhen auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landesrecht.
Schutz sensibler Informationen
Es werden keine Betriebsgeheimnisse oder Produktionsdaten abgefragt.
Vorgegebene Datenfelder
Sie sehen genau, welche Angaben zulässig sind – und welche nicht.
Transparente Verwendung
Sie wissen, wofür Ihre Daten genutzt werden: ausschließlich für die kommunale Wärmeplanung.
Welche Daten werden bei Ihnen angefragt?
Beispiele für typische Angaben
- jährlicher Wärmeverbrauch (aggregiert)
- Temperaturniveau der Abwärme (falls vorhanden)
- Art der Wärmeerzeugung (z. B. Gas, Dampf, Prozesswärme)
- grobe Standortangabe (Adresse / Grundstück)
- Branchenzuordnung
Nicht abgefragt werden
- Produktionsmengen
- Umsätze
- Geschäftsgeheimnisse
- personenbezogene Daten
- individuelle Lastprofile einzelner Anlagen
So funktioniert die Datenbereitstellung
Anfrage durch Kommune
Die Kommune startet über den Datentrichter eine Anfrage an relevante Unternehmen.
Strukturierte Anfrage
Sie erhalten eine strukturierte Anfrage mit klar benannten Datenfeldern.
Daten eingeben
Sie geben Ihre Daten über ein Formular oder per Datei-Upload an.
Prüfung & Strukturierung
Die Plattform prüft und strukturiert die Angaben.
Aggregation & Übergabe
Die Daten werden aggregiert und an die Kommune übergeben.
Bestätigung
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung.
Umgang mit Sonderfällen
Die Nutzung der Plattform ist freiwillig. Die Bereitstellung der gesetzlich zulässigen Daten ist es nicht.
Variante A: Direkte Übermittlung
Sie können die Daten auch direkt an die Kommune senden. Der Datentrichter dokumentiert dabei:
- Ihre Entscheidung
- den Eingang der Daten
- die Bestätigung durch die Kommune
Variante B: Strukturierte Nichtbereitstellung
Wenn keine Daten bereitgestellt werden:
- wird dies dokumentiert
- mit Begründung
- für die Kommune transparent nachvollziehbar
Rechtssicherheit für Unternehmen
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage:
- des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)
- der jeweiligen Landesregelungen
- der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG)
Der kommunale Datentrichter stellt sicher, dass:
- nur gesetzlich zulässige Daten abgefragt werden
- personenbezogene Daten vermieden oder aggregiert werden
- Zweckbindung eingehalten wird
- alle Vorgänge dokumentiert sind
Warum sich die Teilnahme für Sie lohnt
Warum sind Netzbetreiber und Energieversorger zentrale Datenhaltende?
Gas-, Strom- und Wärmenetzbetreiber verfügen über entscheidende Informationen:
- Netzinfrastruktur und Kapazitäten
- Versorgungsgebiete und Anschlussdichten
- Lasten und Nachfragen
- Umstellungspotenziale (z. B. Wasserstoff, Wärmenetze, Stromnetzausbau)
Ohne diese Daten können:
- Netze falsch dimensioniert werden
- Transformationspfade unrealistisch geplant werden
- Investitionen an den Bedarfen vorbeigehen
Was bietet Ihnen der kommunale Datentrichter?
Eine einheitliche Abfrage
Eine strukturierte Plattform ersetzt viele heterogene Kommunalanfragen.
Rechtssichere Datenanforderung
Alle Abfragen basieren auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landesrecht.
Standardisierte Datenformate
Keine individuellen Excel-Listen – sondern klare Datenmodelle.
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Es werden keine wettbewerbssensiblen Detaildaten abgefragt.
Transparenter Prozess
Sie sehen, welche Kommune welche Daten wofür anfordert.
Welche Daten werden bei Ihnen angefragt?
- Trassenverläufe (GIS)
- Anschlusszahlen
- Anschlussleistungen
- Spitzenlast
- Gasnachfrage (aggregiert)
- Druckstufen
- Netzgebiet und Trassen
- Wärmeabgabe
- Anschlusszahlen
- Netzleistung
- Temperaturniveau
- Erzeugungsstruktur (aggregiert)
- Netzgebiet
- Transformatorstandorte
- Lastdichten
- Engpassbereiche
Nicht abgefragt werden
So funktioniert die Datenbereitstellung
Anfrage durch Kommune
Die Kommune startet eine Anfrage über den Datentrichter.
Strukturierte Anfrage erhalten
Sie erhalten eine strukturierte Anfrage mit klar definierten Datenfeldern.
Daten liefern
Sie liefern die Daten:
- per Upload (Excel, CSV, GIS) oder
- über Formulareingabe.
Verarbeitung durch die Plattform
Die Plattform:
- prüft formale Vollständigkeit
- strukturiert die Daten
- aggregiert, falls erforderlich
Übergabe an Kommune
Die Kommune erhält die freigegebenen Daten.
Umgang mit Sonderfällen
Die Nutzung der Plattform ist freiwillig. Die Bereitstellung der gesetzlich geforderten Daten ist es nicht.
Variante A: Direkte Übermittlung
Sie können Ihre Daten direkt an die Kommune liefern. Der Datentrichter übernimmt dabei:
- Dokumentation der Entscheidung
- Information der Kommune
- Nachverfolgung
- Bestätigung des Dateneingangs
Variante B: Strukturierte Nichtbereitstellung
Falls keine Daten geliefert werden:
- wird dies dokumentiert
- mit Begründung
- für die Kommune transparent
Rechtssicherheit für Netzbetreiber & EVU
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage:
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen
- Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG)
- Energiewirtschaftsrecht (EnWG, MsbG)
Der kommunale Datentrichter stellt sicher, dass:
- nur gesetzlich zulässige Daten abgefragt werden
- personenbezogene Daten aggregiert werden
- Zweckbindung eingehalten wird
- alle Vorgänge dokumentiert sind